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Bereits 2019 hatte sich die EU auf neue Regeln in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern geeinigt. Umgesetzt hat Deutschland diese Vorgaben noch nicht. Letzte Woche gab es keine Mehrheit im Bundesrat zur Verabschiedung des Gesetzes.


Hier der Link zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission


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Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern heute noch nicht verabschiedet. Das Gesetz geht nun in den Vermittlungsausschuss. Größere Verzögerungen sind voraussichtlich aber nicht zu erwarten. Unsere Arbeit beeinflusst diese Verzögerung ebenfalls nicht. Viele Firmen und Kommunen sind bereits Vorreiter und haben dieses wichtige Thema bereits umgesetzt oder befassen sich intensiv damit. Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz!


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