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Der Bundesrat hat am 12.05.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Es tritt nun am 02.07.2023 in Kraft.



Am 14.03.2023 ist der neue Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag eingebracht worden. Der neue Gesetzentwurf nimmt lediglich Beamt:innen von seinem Anwendungsbereich aus und ist im Übrigen gegenüber dem alten Gesetzentwurf unverändert. Dadurch unterliegt das Gesetz nicht dem Zustimmungserfordernis durch den Bundesrat, so dass es nun zügig verabschiedet werden kann.


Was bedeutet das für Ihr Unternehmen/Ihre Kommune?


Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern und Kommunen sind sofort nach Inkrafttreten des HinSchG (1 Monat nach Verkündung) zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023.



Was haben Compliance und Fachkräftemangel miteinander zu tun ?


Auf den ersten Blick könnte man annehmen: gar nichts.

Das ist aber so nicht richtig. Compliance zählt heute zu den drei wesentlichen Säulen von ESG-Konformität. Potentielle Arbeitnehmer wählen ihren Arbeitgeber immer häufiger danach aus, ob ein Unternehmen ESG-konform und compliant geführt wird. Compliance und deren Implemen-tierung wird damit zu einem immer bedeutenderen Aspekt der Attraktivität von Arbeitgebern. Mit Blick auf den derzeitigen Fachkräftemangels besteht die Möglichkeit, beim Buhlen um Nachwuchskräfte sich durch eine moderne, ESG-konforme und compliance-gerechte Unternehmensführung von Wettbewerb abzusetzen. In vielen Unternehmen ist das noch nicht angekommen. In den nächsten Jahren wird sich der Arbeitsmarkt aber hieran ausrichten. Unternehmenskulturen müssen und werden sich verändern.




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