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Hinweisgeberschutzgesetz - Aktuelle Information zur Umsetzung



Am 14.03.2023 ist der neue Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag eingebracht worden. Der neue Gesetzentwurf nimmt lediglich Beamt:innen von seinem Anwendungsbereich aus und ist im Übrigen gegenüber dem alten Gesetzentwurf unverändert. Dadurch unterliegt das Gesetz nicht dem Zustimmungserfordernis durch den Bundesrat, so dass es nun zügig verabschiedet werden kann.


Was bedeutet das für Ihr Unternehmen/Ihre Kommune?


Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern und Kommunen sind sofort nach Inkrafttreten des HinSchG (1 Monat nach Verkündung) zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023.



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